Der wichtige städtebauliche Entwurf zum Sportpark an der Gröbenrieder Strasse. Klar zu erkennen ist dass auf der Fläche des jetzigen Eisstadions als Bauabschnitt 2 die neue ASV Halle geplant ist. Um diese umsetzen zu können ist die Fläche im Süden für die neue Eisfläche vorgesehen. Der dritte Bauabschnitt ist dann das für die ASV Halle nötige Parkhaus.
„Die parallel erforderliche Teiländerung des Flächennutzungsplans 04819 „Sportpark an der Gröbenrieder Straße“ wurde mit der Bekanntmachung am 06.12.2023 wirksam.“
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https://www.dachau.de/rathaus/aktuelles/bauprojekte/sportpark-an-der-groebenrieder-strasse.html
Das Sportgelände des ASV-Dachau ist für den Platzbedarf des Vereins nicht mehr ausreichend und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an qualifizierte Sportstätten. Bei der Umstrukturierung des ASV-Geländes soll die Eissportanlage an den südlichen Rand des ASV-Geländes verlagert werden. Durch diese Verlagerung kann auf der frei werdenden Fläche der Ersatzbau der Georg-Scherer-Halle errichtet werden.
Zu den Umstrukturierungen sind außerdem auch die Umgestaltung der Außenanlagen und den bestehenden Stellplatzflächen sowie die Schaffung eines neuen Parkhauses geplant. Die Nebenanlagen, wie Garagen / Lager für die Außenanlagen- und Sportplatzflächenpflege sowie das Funktionsgebäude für den Tennisverein sollen ebenfalls neu strukturiert werden. Die Planung verfolgt das Ziel auch für die Zukunft einen attraktiven Aufenthaltsort mit hoher Qualität von Sportanlagen für die einheimische Bevölkerung anbieten zu können sowie den Bedarf und Zugang der Bevölkerung zu Sportanlagen zu decken bzw. zu erweitern.
Im Plangebiet sollen daher die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die bestehenden Sportflächen neu zu strukturieren und zu erweitern.
Das für die Entwicklung des ASV-Sportgeländes notwendige Bebauungsplan-verfahren wird voraussichtlich im Jahr 2024 abgeschlossen werden können. Die parallel erforderliche Teiländerung des Flächennutzungsplans 04819 „Sportpark an der Gröbenrieder Straße“ wurde mit der Bekanntmachung am 06.12.2023 wirksam.
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